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Bayerische Hausbesitzer-Zeitung

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Arbeitsverhältnisse in der Immobilienverwaltung

Freitag, 1. Juli 2005

Der Hausbesitzer als Arbeitgeber

Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen bestehen häufig Unsicherheiten über die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Beschäftigungsverhältnissen ergeben. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern (angestellter Verwalter, Hausmeister etc.) gilt sowohl aus sozialversicherungsrechtlicher als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer ordnungsgemäß anzumelden. Dies gilt auch für sogenannte Aushilfen, die nur als geringfügig Beschäftigte tätig sind. Vollzeitbeschäftigte sind grundsätzlich über eine Lohnsteuerkarte abzurechnen; der Arbeitgeber hat 50 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (derzeit ca. 21,3 % des Bruttogehalts) zu übernehmen.

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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