Grenzüberschreitendes Erben innerhalb der EU wird einfacher
Montag, 30. April 2012
Die Ferienwohnung im sonnigen Spanien oder das Anwesen in der Idylle der Toskana bieten zu Lebzeiten ein angenehmes Refugium. Tritt allerdings der Erbfall ein, werden die Erben des vormaligen Eigentümers oftmals mit komplexen Rechtsfragen konfrontiert, die nicht selten die Situation der ohnehinn schon durch den Todesfall belasteten Familienangehörigen weiter erschweren.
Dass grenzüberschreitende Erbabwicklungen innerhalb der Europäischen Union inzwischen keine Seltenheit mehr sind, belegen die folgenden Zahlen: Nach Schätzungen sind hiervon mittlerweile ca. 10 % aller Erbschaften betroffen, was in etwa 450.000 Fällen entspricht. Das jährliche Gesamtvolumen der so abzuwickelnden Nachlässe wird auf etwa 120 Milliarden Euro geschätzt.
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