Neues aus
Recht und Wirtschaft

Fremdanliegerkosten im Erschließungsbetrag

Dienstag, 29. November 2011

Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 125 Abs. 3 Satz 1 BauGB und somit nichtig, weil sich der Erschließungsunterneher darin zur Übernahme (auch) desjenigen Anteils an den Erschließungskosten verpflichtet, der im Falle der Erhebung von Beiträgen auf im Er­schließungsvertrag gelegene Grundstücke sog. Fremdanlieger entfallen würde.

Bundesrecht erlaubt eine vertragliche Regelung über Erschließungskosten in dem in § 124 Abs. 2 + 3 BauGB beschriebenen Umfang unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrags bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht. Ein etwaiges landesrechtliches Vertragsformverbot (Handlungsformverbot) kann daher einer vertraglichen Kostenübernahme durch den Erschießungsunternehmer für im Falle der Beitragserhebung nach Landesrecht abzurechnende leitungsgebundene Erschließungsanlagen nicht entgegenstehen.

BVerwG, Urteil v. 10.8.2011, BVerwG 9 C 6.10

Verjährung eines Schadenersatzanspruchs gegen Architekten

Montag, 16. Mai 2011

Der Schadenersatzanspruch gegen den Architekten gem. § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Ver­trags nicht mehr in Betracht kommt.

(BGH, Urteil v. 24.2.2011, Az.: VIII ZR 61/10).

Verjährung der vor Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüche

Montag, 10. Januar 2011

Verjährung der vor Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüche

Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjäh­rungsregelung des § 638 Abs. 1 Nr. 1 BGB aF, wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Ver­jährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abän­derung von BGH, NZ Bau 2000, 22=ZfBR 2000, 97=BauR 2000, 128). (BGH, Urteil v. 8.7.2010, Az.: VII ZR 171/08).

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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