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Ortsvereine von Haus & Grund Bayern

Ortsvereine

Werden Sie Mitglied in einem unserer 110 örtlichen
Haus- und Grundbesitzervereine in Bayern.

Unsere Vereine sind parteipolitisch und wirtschaftlich unabhängig. Ihre Tätigkeits- schwerpunkte liegen in der Beratung ihrer Mitglieder in allen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie. Sie als Haus-, Wohnungs- oder Grundeigentümer erhalten dort von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Rat und Unterstützung in allen die Immobilie betreffenden Rechts-, Steuer- und Wirtschafts- fragen. Viele Vereine bieten darüber hinaus technische Beratung durch Architekten oder Ingenieure an. Sie können über Ihren Verein Formularverträge und Musterschreiben, Broschüren, Merkblätter und Fachliteratur beziehen.

Werden auch Sie Mitglied in einem örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein!

Es lohnt sich ganz bestimmt.

Ein Verein befindet sich mit Sicherheit ganz in Ihrer Nähe!

Mitglied werden

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Deshalb schenken dem Landesverband Bayern mehr als 118.000 Mitglieder bayernweit ihr Vertrauen und nehmen umfangreiche Serviceleistungen in Anspruch. Kurze Wege führen zu schneller, unbürokratischer und kompetenter Hilfe. Einer unserer 110 örtlichen Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümervereine ist auch in Ihrer Nähe. Fordern Sie uns heraus !

Digital-TV

Am 30.04.2012 ist Schluss mit dem analogen Satellitenfern- sehen. Weiter... 

Haus & Grund: Viele Hauseigentümer nicht betroffen.

Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke bis 31. Dezember 2011. Weiter...

Unkompliziert den richtigen Makler finden

Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Auswahl eines kompetenten Maklers

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

Downloads:
VG Media Hinweise +Anmeldeformular

Fragen und Antworten