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Unsere Partner

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Moderne Bank mit Tradition

Hausbank München

Die Bank für Haus- und Grundbesitz eG HAUSBANK MÜNCHEN besitzt das Vertauen ihrer Kunden bereits seit 1908 und gehört mit einer Bilanzsumme von über 800 Millionen Euro und mehr als 180 Mitarbeitern zu einer der führenden Banken im genossenschaftlichen FinanzVerbund in Bayern.

Universalbank mit persönlichem Service

Für die Kunden im Großraum München ist die HAUSBANK MÜNCHEN ein zuverlässiger Finanzpartner mit dem umfassenden Finanzdienstleistungsangebot einer Großbank und dem Service einer Privatbank.

Spezialbank für die Wohnungswirtschaft in Deutschland

Mit ihren seit Jahrzehnten bewährten Programmen "Kautions-Service" und "Verwalter-Service" ist die HAUSBANK MÜNCHEN als Spezialbank ein anerkannter Dienstleister für Immobilienverwalter und Eigentümer von Haus, Wohnung und Grund im gesamten Bundesgebiet.

Mehr als eine Bankverbindung. Berater und Partner.

Mit der HAUSBANK MÜNCHEN haben Sie einen verlässlichen Partner der sämtliche Bankdienstleistungen bietet, die persönliche Beratung und Betreuung der Kunden mit neuester technischer Ausstattung unterstützt - und von dessen Geschäftserfolg Sie als Mitglied jährlich profitieren können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Haus & Grund Verein oder direkt an die Hausbank München (Tel. 089-55141-100).

Mitglied werden

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Deshalb schenken dem Landesverband Bayern mehr als 118.000 Mitglieder bayernweit ihr Vertrauen und nehmen umfangreiche Serviceleistungen in Anspruch. Kurze Wege führen zu schneller, unbürokratischer und kompetenter Hilfe. Einer unserer 110 örtlichen Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümervereine ist auch in Ihrer Nähe. Fordern Sie uns heraus !

Förderung der energetischen Gebäudesanierung gesichert

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert.
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Unkompliziert den richtigen Makler finden

Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Auswahl eines kompetenten Maklers

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

Downloads:
VG Media Flyer+Anmeldeformular

Fragen und Antworten