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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Ausübung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Ausübung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum“

Datum: 16.10.2012
Beginn: 10:30
Referat: Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Ausübung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Referent(en): RA Burkhard Rüscher, München

Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH lädt die Vereinsführung und Rechtsberater der Haus & Grund Bayern angeschlossenen Ortsvereine herzlich ein zum

 

SEMINAR

„Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Ausübung von Rechten wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

 

Wer kennt sie nicht, die vielfältigen Probleme rund um die Abnahme des Gemeinschaftseigentums und die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber dem Bauträger?

Wer darf abnehmen, wie sind die entsprechenden Klauseln im Bauträgervertrag zu verstehen? Sind diese überhaupt wirksam? Wann wurde von wem abgenommen? Wann beginnt und endet die Gewährleistungsfrist?

Wer macht Mängelrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums geltend, einzelne Käufer, die Gesamtheit der Käufer, die WEG? Wie zieht die WEG die Ausübung der Rechte wirksam an sich? Verbleiben dennoch Mängelrechte bei den Käufern? Wer ist die richtige Partei im Mängelprozess?

Diese und viele andere Fragen werden in diesem Seminar beleuchtet, erörtert und geklärt.

Ort/Zeit:

Dienstag, 16. Oktober 2012 München, Herzog-Wilhelm-Str. 10/5. Stock, Tagungs- und Schulungsräume, 10.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr

Mittwoch, 17. Oktober 2012 Nürnberg, Geschäftsstelle von Haus & Grund Nürnberg, Färberplatz 12, 10.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr

Referent:

RA Burkhard Rüscher, München

Gebühr:

Für Mitarbeiter von Haus– und Grundbesitzervereinen (Vorstand, Ausschuss und Geschäftsstelle) 60,00 €  

Sofern noch Einzelplätze vakant sind, können Mitglieder der Ortsvereine berücksichtigt werden. Für diese Teilnehmer beträgt die Seminargebühr 120,00 €

Bei fehlender Abmeldung oder nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Seminargebühr zu zahlen.

Bitte bezahlen Sie die Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung auf das Konto 1818180 (BLZ 700 901 00) bei der Hausbank München unter Angabe des Seminars und des Teilnehmers.

Für alle Teilnehmer sind ein Skript sowie ein kleiner Imbiss in der Seminargebühr enthalten. 

Die Teilnehmerzahl ist in Nürnberg auf 30 Personen und in München auf 40 Personen begrenzt!

Das Seminar wird veranstaltet von der Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH. Teilen Sie bitte unserer Gesellschaft per E-Mail Anzahl und Namen der Teilnehmer mit oder benutzen Sie beiliegendes Anmeldeformular. Anmeldungen sind ab sofort möglich und werden in der Reihenfolge der Eingänge vorgemerkt. Telefon: (089) 540 4133-12 (Frau Röthinger), Telefax: (089) 540 4133-55, E-Mail: info@remove-this.haus-und-grund-bayern.de

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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