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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

Datum: 24.05.2012
Beginn: 10:30
Referat: Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten
Referent(en): RA Johannes Hochmuth

Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH lädt die Vereinsführung und Rechtsberater der Haus & Grund Bayern angeschlossenen Ortsvereine herzlich ein zum

 

SEMINAR

„Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

 

Immobilien werden zu einem großen Teil bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen. Neben steuerlichen

Gesichtspunkten sind bei der Gestaltung der Überlassungsverträge aber auch eine Vielzahl von zivilrechtlichen Aspekten zu beachten.

Aus dem Inhalt:

Vertragliche Rückforderungsrechte

Regress des Sozialhilfeträgers bei Pflegebedürftigkeit des Übergebers

Anrechnung der Zuwendung auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsverzicht.

Gestaltung des Testaments im Hinblick auf die vorweggenommene Erbfolge

 

Ort/Zeit:

Donnerstag, 24. Mai 2012 München, Herzog-Wilhelm-Str. 10/5. Stock, Tagungs- und Schulungsräume, 10.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr

Referent:

RA Johannes Hochmuth, München

Gebühr:

Für Mitarbeiter von Haus– und Grundbesitzervereinen (Vorstand, Ausschuss und Geschäftsstelle) 60,00 €  

Sofern noch Einzelplätze vakant sind, können Mitglieder der Ortsvereine berücksichtigt werden. Für diese Teilnehmer beträgt die Seminargebühr 120,00 €

Bei fehlender Abmeldung oder nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Seminargebühr zu zahlen.

Bitte bezahlen Sie die Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung auf das Konto 1818180 (BLZ 700 901 00) bei der Hausbank München unter Angabe des Seminars und des Teilnehmers.

Für alle Teilnehmer sind ein Skript sowie ein kleiner Imbiss in der Seminargebühr enthalten. 

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt!

Das Seminar wird veranstaltet von der Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH. Teilen Sie bitte unserer Gesellschaft per E-Mail Anzahl und Namen der Teilnehmer mit oder benutzen Sie beiliegendes Anmeldeformular. Anmeldungen sind ab sofort möglich und werden in der Reihenfolge der Eingänge vorgemerkt. Telefon: (089) 540 4133-12 (Frau Röthinger), Telefax: (089) 540 4133-55, E-Mail: info@haus-und-grund-bayern.de

Mitglied werden

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Deshalb schenken dem Landesverband Bayern mehr als 118.000 Mitglieder bayernweit ihr Vertrauen und nehmen umfangreiche Serviceleistungen in Anspruch. Kurze Wege führen zu schneller, unbürokratischer und kompetenter Hilfe. Einer unserer 110 örtlichen Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümervereine ist auch in Ihrer Nähe. Fordern Sie uns heraus !

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

Downloads:
VG Media Flyer+Anmeldeformular

Fragen und Antworten