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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

Gewerbliches Mietrecht

Gewerbliches Mietrecht

Datum: 14.03.2012
Beginn: 10:30
Referat: Gewerbliches Mietrecht
Referent(en): RAin Henrike Butenberg


RAin Henrike Butenberg
 
 
Die interessierten Teilnehmer
 
 

Seminar von Haus & Grund Bayern

Gewerberaummietrecht – Besondere Mietverhältnisse

Alles ganz Ähnlich und doch so anders – das kennzeichnet recht gut den Vergleich zwischen Gewerbe- und Wohnraummietrecht. Das Gewerberaummietrecht war Gegenstand des gut besuchten Seminars, veranstaltet von Haus & Grund Bayern. Als Referentin konnte die Vorsitzende, Dr. Ulrike Kirchhoff, Rechtsanwältin Henrike Butenberg begrüßen. Gewohnt kompetent referierte RAin Butenberg über die verschiedenen Aspekte des Gewerberaummietrechts, zog aber auch Parallelen zum Wohnraummietrecht, um so die Gegensätze noch einmal zu verdeutlichen.

Das Thema „Gewerberaummietvertrag“ führte von der Vertragsanbahnung bis hin zur Beendigung der Mietverhältnisse. RA Butenberg wies besonders auf die Probleme bei der Vertragsanbahnung und beim Abschluss des Vertrages hin. Denn ebenso wie im Wohnraummietrecht sollten Vermieter eine besondere Sorgfalt auf die Auswahl der Mieter legen. Dabei steht der Mieter und sein Unternehmen natürlich im Zentrum der Überlegung, aber auch andere Gewerberaummieter können eine Rolle spielen, wenn beispielsweise eine Konkurrenzschutzklausel berücksichtigt werden muss.

Viele Klauseln sind im Gewerberaummietvertrag möglich, die im Wohnraummietvertrag undenkbar sind. So können etwa Verwaltungskosten durch eine Formularklausel als Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden, höhere Kautionen – 6-Monatsmieten – sind möglich. Ausführlich ging RAin Butenberg auch auf Mängel des Mietobjekts und daraus folgende Minderungsrechte des Gewerberaummieters ein – etwa hohe Innentemperaturen in einem Bürogebäude (kein Mangel) oder Zugangsbeschränkung bei einem Einzelhandelsgeschäft (Mangel), wobei die Anerkennung von Mängeln offensichtlich im Gewerberaummietrecht erheblich restriktiver gehandhabt wird als im Wohnraummietrecht.

Viele andere Einzelthemen wie Konkurrenzschutzklauseln oder Versorgungssperren diskutierte die Referentin mit den Teilnehmern. Die vielen Diskussionsbeiträge zeigten deutlich die Bedeutung, die dieses Thema in der täglichen Beratungspraxis vor Ort hat. Auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in Gewerberaummietverträgen wurden wieder angesprochen und auf die „Gerichtsfestigkeit“ hin untersucht. Am Schluss des Seminars stimmten alle Teilnehmer überein, wichtige Informationen für die tägliche Beratungsarbeit gewonnen zu haben.

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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