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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

Mietrecht aktuell

Mietrecht aktuell

Datum: 15.02.2012
Beginn: 10:30
Referat: Mietrecht aktuell
Referent(en): Dr. Peter Beyerle



 
 

 
 

Aktuelle Mietrechtsprechung

Seminar von Haus & Grund Bayern

Schier unerschöpflich scheint die Flut der BGH-Urteile zum Mietrecht zu sein. Doch systematisch aufbereitet und kommentiert ergeben die Urteile ein Bild und vor allem einen Fingerzeig, in welche Richtung sich die Rechtsprechung des BGH entwickeln könnte. Dies ist Dr. Peter Beyerle, Richter am OLG München, auch im diesjährigen Seminar zur aktuellen Mietrechtsprechung wieder hervorragend gelungen. Aufgrund der großen Nachfrage veranstaltete Haus & Grund Bayern dieses Seminar sowohl in München als auch in Nürnberg, jeweils geleitet von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand des Verbandes.

Auch in diesem Jahr lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Rechtsprechung zu den Betriebskosten. Dr. Beyerle spannte den Bogen von der Duldungspflicht des Mieters, wenn Kaltwasserzähler angebracht oder durch funkbasierte Ablesesysteme ausgetauscht werden müssen, über die Möglichkeiten zur Änderung der vereinbarten Mietstruktur bis hin zur Verständlichkeit der Verteilungsmaßstäbe Miteigentumsanteile, Personenzahl und Ähnlichem. Intensiv diskutiert wurden auch Unterschiede zwischen formellen und materiellen Fehlern sowie Möglichkeiten, Abrechnungsfehler zu korrigieren. Die lebhafte Diskussion zwischen Referent und Teilnehmern zeigte deutlich, dass Fehler in der Abrechnung und mögliche Einwendungen der Mieter eine wichtige Rolle in der täglichen Vermietungs- aber auch Beratungspraxis spielen.

Umfangreich war die Rechtsprechung des BGH auch zur Frage der Kündigungen. Gerade Eigenbedarfskündigungen durch Gesellschaften hatten in der letzten Zeit zu erheblichem Wirbel geführt. Der BGH hat etwa entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft Eigenbedarf für einen Gesellschafter anmelden kann, eine Personengesellschaft dagegen nicht.

Diese und viele andere Themen - wie Verjährung, prozessuale Fragen, Trinkwasserverordnung - referierte Dr. Beyerle und diskutierte immer wieder aktuelle Fragen mit den Teilnehmern. Einig waren sich alle Beteiligten in ihrer Verwunderung über so manche BGH-Entscheidung. Einig waren sich die Teilnehmer aber auch, dass sie in der täglichen Praxis wieder in hohem Maße von der interessanten Veranstaltung profitieren.

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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