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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

Umlage und Abrechnung der Betriebskosten

Umlage und Abrechnung der Betriebskosten

Datum: 20.06.2012
Beginn: 10:30
Referat: Umlage und Abrechnung der Betriebskosten
Referent(en): RA Manfred Nikui

 

Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH lädt die Vereinsführung und Rechtsberater der Haus & Grund Bayern angeschlossenen Ortsvereine herzlich ein zum

 

SEMINAR

„Umlage und Abrechnung der Betriebskosten

 

Das Seminar stellt die komplexe Rechtslage im Betriebskostenrecht verständlich und praxisorientiert dar. Die Voraussetzungen für wirksame Betriebskostenvereinbarungen und Betriebskostenabrechnungen werden diskutiert.

Aus dem Inhalt:

Umlage der Betriebskosten

Betriebskostenvorauszhlungen

Umlageschlüssel

Abrechnung (Ausschlussfristen!)

Verjährung und Verwirkung

Betriebskostenprozess

Ort/Zeit:

Mittwoch, 20. Juni 2012 Nürnberg, Geschäftsstelle von Haus & Grund Nürnberg, Färberplatz 12, 10.30 Uhr – ca. 16.00 Uhr

Referent:

RA Manfred Nikui, München

Gebühr:

Für Mitarbeiter von Haus– und Grundbesitzervereinen (Vorstand, Ausschuss und Geschäftsstelle) 60,00 €  

Sofern noch Einzelplätze vakant sind, können Mitglieder der Ortsvereine berücksichtigt werden. Für diese Teilnehmer beträgt die Seminargebühr 120,00 €

Bei fehlender Abmeldung oder nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Seminargebühr zu zahlen.

Bitte bezahlen Sie die Seminargebühr nach Erhalt der Rechnung auf das Konto 1818180 (BLZ 700 901 00) bei der Hausbank München unter Angabe des Seminars und des Teilnehmers.

Für alle Teilnehmer sind ein Skript sowie ein kleiner Imbiss in der Seminargebühr enthalten. 

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt!

Das Seminar wird veranstaltet von der Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH. Teilen Sie bitte unserer Gesellschaft per E-Mail Anzahl und Namen der Teilnehmer mit oder benutzen Sie beiliegendes Anmeldeformular. Anmeldungen sind ab sofort möglich und werden in der Reihenfolge der Eingänge vorgemerkt. Telefon: (089) 540 4133-12 (Frau Röthinger), Telefax: (089) 540 4133-55, E-Mail: info@haus-und-grund-bayern.de

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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Fragen und Antworten