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Termine von Haus & Grund Bayern

Termine

WEG Rechtsprechung und Praxis

WEG Rechtsprechung und Praxis

Datum: 17.01.2012
Beginn: 10:30
Referat: WEG Rechtsprechung und Praxis
Referent(en): Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld


Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld
 
 
Die Teilnehmer in Nürnberg
 
 

WEG-Seminar: Heizkörper als Sondereigentum

Seminar von Haus & Grund Bayern zur aktuellen WEG-Rechtsprechung

Zu allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts ist im letzten Jahr wieder umfangreiche Rechtsprechung ergangen, so dass es an Stoff für das Seminar zum Wohnungseigentums­recht, das der Landesverband Haus & Grund Bayern für seine Mitglieder in Nürnberg und München veranstaltete, mal wieder nicht fehlte. Dr. Ulrike Kirchhoff begrüßte zu dem ausge­buchten Seminar Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld, den Teilnehmern bereits aus vielen her­vorragenden Veranstaltungen bekannt. Gewohnt kompetent führte Volker Bielefeld die Teil­nehmer durch die Untiefen der Rechtsprechung und behandelte alle Teilgebiete des Woh­nungseigentumsrechts. Dazu zählten etwa die Abgrenzung von Sonder-Gemeinschaftsei­gentum nach der neuesten Entscheidung des BGH zur möglichen Zuordnung von Heizkör­pern und zugehörigen Leitungen zum Sondereigentum, die Möglichkeit zur Änderung der Kostenverteilungsmaßstäbe – unter anderem diskutiert am Beispiel der Grundstückskosten - bis hin zum WEG-Verfahren etwa, dass der Verwalter die Prozesskosten tragen muss, wenn der Prozess durch ein grobes Verschulden seinerseits ausgelöst wurde.

Besonderes Gewicht hatten Fragen der Modernisierungsmaßnahmen. Zwar können nach der Neureglung des WEG Wohnungseigentümer mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit beispielsweise über Modernisierungen entscheiden, die den Gebrauchswert der gemein­schaftlichen Anlage erhöhen, wie durch einen Balkonanbau. Doch bedarf es nur dann nicht einer Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn ihre Rechte durch die Maßnahme nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden oder wenn es sich um eine Mo­dernisierung gemäß § 22 Abs. 2 WEG handelt. Doch Vorsicht: Durch einen Balkonanbau verändert sich der optische Gesamteindruck der Anlage und Balkone können die darunter liegenden Räume verschatten. Dies beeinträchtigt andere Eigentümer durchaus. Auch diese Entscheidung wird sicher nicht zu einer Vereinfachung der praktischen Anwendung des Wohnungseigentumsrechts führen.

Wichtige und umfassende Informationen hielten die beiden Seminartage für alle Teilnehmer bereit, die die Möglichkeit nutzten, viele Entscheidungen mit dem WEG-Experten Volker Bielefeld zu diskutieren. Und einig waren sich alle Teilnehmer: Das Seminar hat sich wieder gelohnt.

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