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Wir über uns

Organe des Verbandes sind:

  1. Der Vorstand
  2. Der Aufsichtsrat
  3. Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Vorsitzende:

Dr. Ulrike Kirchhoff, München

Stellvertretender Vorsitzender:

RA Peter Schicker, Augsburg

Der Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

RA Rudolf Stürzer, München

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:

RA Gerhard Frieser, Nürnberg

Schatzmeister:

RA Hans-Dieter Nicolay, Würzburg

Mitglieder und Stellvertreter der Regierungsbezirke:

Oberbayern: RA Christian Lex, Weilheim
Stellvertreter: RA Andreas Berger, Gröbenzell
Niederbayern: RA Andreas Sigl, Landshut
Stellvertreter: RA Anton Eder, Passau
Oberpfalz: RA Ullrich Volk, Regensburg
Stellvertreter: RA Rainer Wirth, Neumarkt
Schwaben: RA Jürgen Neißl, Augsburg
Stellvertreter: RA Ralf Brückner, Kempten
Oberfranken: Dr. Helmut Müller, MdL, Bamberg
Stellvertreter: RA Frank Mäckler, Hof
Mittelfranken: Dipl.-Kfm. Klaus Jordan, Schwabach
Stellvertreter: RA Peter G. Zymelka, Fürth
Unterfranken: RA Rainer Stegmann, Aschaffenburg
Stellvertreter: RA Bernd Blatt, Schweinfurt

Weitere Mitglieder:

Bernhard Maier
Vorstandssprecher der Bayerischen
Hausbesitzer-Versicherungsgesellschaft, München

Dipl.-Ing. Heinz Hofmann
1. Vorsitzender von Haus & Grund Bayreuth

Aufsichtsrat Haus & Grund Bayern 2009

Vorstand und Aufsichtsrat (von li. nach re.):
Bernhard Maier, München; RA Gerhard Frieser, Nürnberg; Dr. Ulrike Kirchhoff, München;
RA Rudolf Stürzer, München; RA Jürgen Neißl, Augsburg; RA Peter Schicker, Augsburg; RA Ullrich Volk, Regensburg; RA Hans-Jürgen Nicolay, Würzburg; RA Andreas Sigl, Landshut; RA Rainer Wirth, Neumarkt; RA Christian Lex, Weilheim; RA Peter Zymelka, Fürth

Mitglied werden

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Deshalb schenken dem Landesverband Bayern mehr als 118.000 Mitglieder bayernweit ihr Vertrauen und nehmen umfangreiche Serviceleistungen in Anspruch. Kurze Wege führen zu schneller, unbürokratischer und kompetenter Hilfe. Einer unserer 110 örtlichen Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümervereine ist auch in Ihrer Nähe. Fordern Sie uns heraus !

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Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert.
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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

Downloads:
VG Media Flyer+Anmeldeformular

Fragen und Antworten