Erfolg für Haus & Grund im Streit um CO2-Preis: Unions-Fraktion gegen hälftige Teilung zwischen Vermieter und Mieter

Seit 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland den CO2-Preis. Für eine Tonne CO2 werden demnach 25 Euro fällig. Bis 2025 soll dieser Preis auf 55 Euro ansteigen. Dabei fällt der CO2-Preis nicht nur für Benzin an, sondern auch für Heizöl oder Gas, sodass auch Wohneigentümer davon betroffen sind. Bislang war vorgesehen, dass der Vermieter den CO2-Preis im Wege der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen kann. Zwischenzeitlich sah die Regierungskoalition aber vor, dass sich Mieter und Vermieter den CO2- Preis für die Heizung hälftig teilen sollen. Haus & Grund kritisierte diesen Vorschlag insbesondere deshalb, da der Vermieter keinen Einfluss auf den Energieverbrauch des Mieters hat. Verbraucht dieser beispielsweise übermäßig viel Warmwasser oder heizt die Wohnung bei offenem Fenster steigt der Bedarf an Heizöl oder -gas und somit auch der zu zahlende CO2-Preis. Nunmehr hat diese Kritik Erfolg gezeigt. Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde, hat sich zumindest die Union und Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu entschieden, von diesem Plan Abstand zu nehmen und die Umlagefähigkeit des CO2-Preises beizubehalten. Eine offizielle Bestätigung in Form des Gesetzesentwurfs steht aber noch aus. In jedem Fall wird sich die Entscheidung noch um einiges verzögern. 

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