Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesfinanzministerium ein vereinfachtes Verfahren zur Stundung von Steuern eingeführt. Steuerpflichtige, die aufgrund der Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffen waren, konnten somit Anträge auf Stundung beim zuständigen Finanzamt stellen. Diese Regelung ist nunmehr bis 30. Juni 2021 verlängert worden.
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