Datum: | 02.07.2019 |
Beginn: | 19:00 |
Organisator: | Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Dingolfing u. Umg. e.V. |
Ort: | Dingolfing |
Referat: | Neues aus der Rechtsprechung im Vermietungsrecht |
Referent(en): | RA Manfred Nikui |
Haus & Grund Dingolfing
Kontinuität gewahrt
Der Haus- und Grundbesitzerverein Dingolfing hatte am 2. Juli zur 40. Jahreshauptversammlung in den Gasthof „Geislinger“ in Teisbach eingeladen.
Der erste Vorsitzende, Rechtsanwalt Manfred Jomrich, konnte knapp 40 Mitglieder begrüßen. Er berichtete ausführlich aus dem Vereinsleben des vergangenen Jahres, insbesondere über den Besuch des Landesverbandstages in Berchtesgaden im Mai dieses Jahres. Dort konnten unter anderem interessante juristische Vorträge besucht werden, zum Beispiel zu Themen wie „Die Ehewohnung im Fall der Scheidung“ oder „Die Tücken des Nießbrauchs am Immobilienvermögen“. Im Anschluss daran trug Schatzmeister Karl Wolf den Kassenbericht vor und erläuterte die einzelnen Positionen ausführlich. Kassenprüfer Karl Loibl bestätigte eine ordnungsgemäße Kassenführung. Der Vorstand wurde sodann einstimmig entlastet.
Bei den anschließenden Neuwahlen wurden der erste Vorsitzende Manfred Jomrich, die zweite Vorsitzende Barbara Baumgartner und der Schatzmeister des Vereins, Karl Wolf, einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Sie nahmen die Wahl an.
Fachvorträge
Walter Maier, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzer-Versicherung in München, referierte im fachlichen Teil des Abends über Neuigkeiten im Wohngebäudeversicherungsrecht.
Rechtsanwalt Manfred Nikui, Chefjustiziar des Landesverbandes Haus & Grund Bayern, ging in seinem Vortrag auf die neueste Vermietungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein. Ausführlich erörterte RA Nikui auch wichtige Einzelheiten bei Rückgabe der Wohnung durch den Mieter und Härtegründe bei Eigenbedarfskündigungen.
Natürlich stellte der Jurist seinen Zuhörern auch den gefundenen Kompromiss bei der Reform der Grundsteuer zwischen Bund und Ländern ausführlich vor. So wird Bayern – anders als der Bund! – ein wertunabhängiges Modell einführen, das nur die Fläche der Grundstücke und der Gebäude berücksichtigt. Haus & Grund begrüße dies, stellte der Verbandsjurist abschließend fest.