Datum: | 16.11.2020 |
Beginn: | 10:00 |
Ort: | Online |
Referat: | Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz |
Referent(en): | RA Dennis Rehfeld |
Das neue WEG ist da. Lange wurde diskutiert, in letzter Sekunde wurden noch wichtige Änderungen vorgenommen. Nun hat der Gesetzgeber seinen Schlussstrich gezogen. Damit ist es Zeit, sich mit den neuen Regeln intensiver zu beschäftigen. Daher laden wir Sie recht herzlich zu unserem Zoom-Seminar zum neuen Wohnungseigentumsrecht ein. Coronabedingt findet es, wie inzwischen schon gewohnt, als Zoom-Seminar statt.
Wir haben das Seminar zweigeteilt. Den ersten Teil am 9.11.2020 wird RAin Alice Burgmair, Glock Liphart Probst & Partner, bestreiten, den zweiten Teil am 16.11.2020 RA Dennis Rehfeld, ETL Müller, Hillmayer & Kollegen. Folgendes Programm ist geplant:
Termin 1:
Montag, 09.11.2020, 10 – 12 Uhr
Referentin:
RAin Alice Burgmair
Reform des WEG:
Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft
Verwalterstellung
Verwalterbeirat
Manifestation der Rechtsfähigkeit der WEG – die neuen Regelungen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und deren Auswirkungen auf die Organe Verwalter und Verwaltungsbeirat: §§ 9a, 9b WEG neu regeln die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Außenverhältnis und deren Vertretung, demgegenüber befassen sich die Regelungen des § 29 WEG mit dem Innenverhältnis zwischen Gemeinschaft und Verwalter und §§ 29, 9b Abs2 WEG neu verschafft dem Verwaltungsbeirat eine Organstellung für die Gemeinschaft, jedenfalls gegenüber dem Verwalter. Das Zusammenspiel und die möglichen praktischen Auswirkungen dieser Neuerungen werden beleuchtet.
Termin 2:
Montag, 16.11.2020, 10 – 12 Uhr
Referent:
RA Dennis Rehfeld
Reform des WEG:
Erweiterung des Sondereigentums und seine Folgen
Verwaltung nach der WEG-Reform
Harmonisierung von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Die Neufassung des § 3 WEG eröffnet Möglichkeiten, Sondereigentum auch an solchen Grundstücksteilen zu begründen, an denen dies aufgrund ihrer Beschaffenheit bislang nicht möglich war. Was hat dies für Konsequenzen für Wohnungseigentümer, Gemeinschaft und Verwalter? Die WEG-Reform hat insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltertätigkeit insgesamt. Die wichtigsten Änderungen sollen insbesondere in Bezug auf zusätzliche Pflichten des Verwalters beleuchtet werden. Miet- und Wohnungseigentumsrecht standen sich bislang in diversen Punkten „unversöhnlich“ gegenüber. Die jeweiligen Neufassungen von § 556a BGB und § 15 WEG soll beide Rechtsgebiete im Bereich Betriebskosten und Instandhaltung/ Instandsetzung harmonisieren. Die praktischen Konsequenzen für Wohnungseigentümer, Mieter, aber auch für den Verwalter werden näher dargestellt.
Mitarbeiter von Haus- und Grundbesitzervereinen je 60 Euro
Mitglieder der Ortsvereine je 80 Euro
Bei einem Rücktritt zwei Tage vor Seminarbeginn werden 100 % der Veranstaltungskosten erhoben
Haus & Grund Bayern DienstleistungsGmbH
info(at)haus-und-grund-bayern.de
Das Anmeldeformular finden Sie hier
Das Online-Seminar ist ein Live-Zoom-Seminar. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser und ggf. ein Headset. Sie werden ein paar Tage vor dem Online-Seminar den Einladungslink zu einem Zoom-Meeting sowie eine Anleitung zum Einwählen erhalten.
nach § 15 FAO Abs. 2 und § 34c Abs. 2a GewO
Um auch weiterhin Teilnahmebestätigungen an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform, sondern online durchgeführt werden, ausstellen zu können, müssen wir den Nachweis einer ständigen Präsenz und Interaktion der Teilnehmer erbringen. Damit wir Ihre aktive Anwesenheit belegen können, nennen wir Ihnen während des Seminars mehrere Code-Nummern, die Sie bitte über die Chatfunktion ausschließlich an den Host zurückbestätigen.
Wir verarbeiten Ihre Daten – Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse -, um unsere Veranstaltung durchführen und abrechnen zu können. Während des Seminars wird mehrfach zu zufällig ausgewählten Zeiten die Teilnehmerliste, so wie sie von Zoom gezeigt wird, dokumentiert. Dies benötigen wir als zusätzlichen Nachweis Ihrer Teilnahme bei möglichen Rückfragen der Rechtsanwaltskammer. Sofern Sie Ihre Teilnahmebestätigung einreichen und Ihre Kammer oder das Gewerbeaufsichtsamt eine Bestätigung Ihrer Teilnahme zur Kontrolle der Teilnahmebescheinigung benötigt, werden die Daten offengelegt. Nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden Ihre Daten gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Haus & Grund Bayern finden Sie unter: www.haus-und-grund-bayern.de.
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten, deren Empfängern und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Sofern Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Haus & Grund Bayern finden Sie unter: www.haus-und-grund-bayern.de.