Datum: | 28.03.2019 |
Beginn: | 18:00 |
Organisator: | Haus- und Grundbesitzerverein Kaufbeuren u. Umg. e.V. |
Ort: | Kaufbeuren |
Referat: | Neues Mietrecht, Reform der Grundsteuer |
Referent(en): | RA Manfred Nikui |
Haus & Grund Kaufbeuren
Huffschmid im Amt bestätigt
An die 80 Mitglieder von Haus & Grund Kaufbeuren hatten sich Ende März zur Jahreshauptversammlung ihres Vereins im großen Saal des Hotels „Goldener Hirsch“ in Kaufbeuren getroffen. Auf der Tagesordnung stand die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes. Wie nicht anders erwartet, wurde RA Ottmar Huffschmid für vier weitere Jahre einstimmig zum Vorsitzenden wiedergewählt. RA Huffschmid, der dem Verein seit 1987 vorsteht, konnte zuvor in seinem Geschäftsbericht wieder auf zahlreiche Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hinweisen. Der Verein war wie immer ein gefragter Ansprechpartner der Stadt Kaufbeuren. Haus & Grund Kaufbeuren hat derzeit 685 Mitglieder; diese nahmen wie schon in den Vorjahren die Möglichkeit der Beratung durch den Verein rege in Anspruch. 160 Mitglieder wurden durch ihn persönlich und 259 am Telefon beraten, sagte RA Huffschmid. Er und seine Mitarbeiter nahmen an allen Fortbildungsveranstaltungen des Dachverbandes, den Arbeitstagungen und am Landesverbandstag in Schweinfurt teil, berichtete der Vorsitzende. Er riet dringend, von jedem Mietinteressenten bei Neuvermietung über den Verein neben einer Selbstauskunft auch eine Bonitätsabfrage einzuholen.
RA Huffschmid appellierte an seine Mitglieder, dem Verein für Mieterhöhungen Vergleichsmieten zur Verfügung zu stellen. In Kaufbeuren gibt es keinen Mietspiegel, also braucht man für eine Mieterhöhung zu deren Begründung mindestens drei Vergleichswohnungen. Erfassungsbögen lägen in der Geschäftsstelle bereit, man müsse sie nur abholen, rief RA Huffschmid die Mitglieder dazu auf.
Neues Mietrecht – Reform der Grundsteuer
Ausführlich erläuterte RA Manfred Nikui, Chefjustiziar des Dachverbandes Haus & Grund Bayern aus München, die Neuregelungen des Mietrechts, die seit dem 1. Januar 2019 gelten. Die verschärfte Mietpreisbremse, wonach bei Wiedervermietung nicht mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind, gelte in Kaufbeuren nicht, sagte der Jurist. Von den Modernisierungskosten seien jetzt nur mehr 8 Prozent anteilig auf die Mieter umlegbar. Die Miete dürfe aber nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Betrage die monatliche Miete weniger als 7 Euro, dürfen 2 Euro nicht überschritten werden, betonte RA Nikui.
Der Justiziar bekräftigte noch einmal den Standpunkt von Haus & Grund Bayern, die Neuberechnung der Grundsteuer unabhängig vom Wert der Grundstücke, sondern aufgrund der Grund- und Gebäudefläche zu regeln. Alles andere würde zu einer höheren Steuer und zu mehr Bürokratie führen, kritisierte RA Nikui anderslautende Vorschläge.