Details
Voraussetzung für den Bezug
Berechtigtes Interesse?
Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.
- Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
- Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
- Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
- In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
- Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.
Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Muster einer SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über eine Person ohne Beanstandung
Muster einer SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über eine Person mit Negativinformationen
Muster einer SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über eine Person, die nicht bekannt ist
SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip
Die SCHUFA speichert nicht nur Zahlungsstörungen oder -ausfälle sondern insbesondere auch sogenannte Positivdaten, wie vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen, Kredite, Girokonten o.ä.. (zu über 90% der Personen, zu denen die SCHUFA Daten speichert, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor). Die Informationen dazu erhält die SCHUFA durch den regelmäßigen Austausch mit ihren Vertragspartnern, die an das SCHUFA-Verfahren angeschlossen sind. Die Datenfülle und -qualität sowie deren Aktualität basiert auf dem SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip. Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.
Geprüfte Identität des Mietinteressenten
Der umfassende Datenbestand ermöglicht eine integrierte Identitätsprüfung des potentiellen Mieters durch die SCHUFA. Eine Leistung, die Sie bei anderen Auskunfteien, deren Datenbasis überwiegend auf Negativinformationen beruht, nicht erwarten können. Wird ein Mietinteressent im Datenbestand nicht gefunden, kann dies ein Indiz für die Vorgabe einer falschen Identität sein. In diesem Fall sollten Sie den Interessenten darauf ansprechen.